Neue Abmahngefahr bei der Verwendung von Maßangaben

Das Jahr ist noch keine Woche alt, da finden alte leidige Themen zurück. An alle die Ihre Produkte mit Masse versehen haben, empfehle ich dringlichst diesen Artikel komplett zu lesen.

Zitat von  ( http://www.haendlerbund.de )
„Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.“

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